Das Smartphone ist aus dem Alltag von Schülerinnen und Schülern nicht mehr wegzudenken. Sie begleiten die Jugendlichen durch die Pausen, den Unterricht und sogar zu Hause. Doch immer wieder stellt sich die Frage, ob Lehrer*innen das Recht haben, Handys im Unterricht wegzunehmen, wenn diese für Ablenkung sorgen. Die Antwort darauf ist nicht ganz so einfach und hängt von verschiedenen rechtlichen und praktischen Aspekten ab.
Warum stört das Handy im Unterricht?
Handys können im Unterricht sowohl nützlich als auch störend sein. Auf der positiven Seite können sie als Hilfsmittel für Recherche, das Schreiben von Notizen oder die Nutzung von Lernapps eingesetzt werden. Auf der anderen Seite sind Handys aber auch eine große Quelle der Ablenkung. Besonders wenn Schüler*innen das Gerät für private Nachrichten, Social Media oder Spiele verwenden, leidet die Konzentration auf den Unterricht. Das führt nicht nur zu schlechteren Noten, sondern auch zu einer gestörten Unterrichtsatmosphäre.
Die rechtliche Grundlage: Darf ein Lehrer das Handy wegnehmen?
Die Frage, ob Lehrer*innen Handys wegnehmen dürfen, hat eine rechtliche Dimension, die von mehreren Faktoren abhängt:
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Hausrecht der Schule
Schulen haben das sogenannte „Hausrecht“. Dies bedeutet, dass die Schulleitung und die Lehrkräfte bestimmen dürfen, wie sich Schülerinnen und Schüler innerhalb des Schulgeländes verhalten müssen. Dazu gehört auch das Regelwerk für den Umgang mit Handys. In vielen Schulen gibt es daher klare Regelungen, dass Handys im Unterricht nicht genutzt werden dürfen, um Ablenkungen zu vermeiden. In diesen Fällen können Lehrkräfte die Handys einziehen, wenn sie im Unterricht verwendet werden. -
Schulordnungen und Verhaltensregeln
Ob ein Lehrer das Handy wegnehmen darf, hängt häufig auch von der Schulordnung ab. In vielen Schulen gibt es spezifische Regeln, die den Umgang mit Handys im Unterricht regeln. Wird ein Handy während des Unterrichts verwendet, kann die Lehrkraft das Gerät nach diesen Regeln einziehen. Oft wird das Handy jedoch nur für eine bestimmte Zeit (bis zum Ende des Unterrichts oder der Stunde) behalten und dann wieder zurückgegeben. -
Elternrecht und Aufsichtspflicht
Lehrerinnen haben eine Aufsichtspflicht gegenüber ihren Schülerinnen, was bedeutet, dass sie dafür sorgen müssen, dass der Unterricht und die Schulatmosphäre ordnungsgemäß verlaufen. Wenn Handys die Unterrichtsdisziplin stören, kann es im Rahmen dieser Aufsichtspflicht gerechtfertigt sein, das Handy vorübergehend wegzunehmen, um die Störung zu beheben. -
Verhältnismäßigkeit
Ein weiteres rechtliches Kriterium ist die Verhältnismäßigkeit. Lehrerinnen dürfen nicht willkürlich oder in übertriebenem Maße in die Rechte der Schülerinnen eingreifen. Wenn ein Handy einmal während des Unterrichts benutzt wird, kann es ausreichen, die Schüler*innen darauf hinzuweisen oder eine Verwarnung auszusprechen. In schwerwiegenden Fällen, etwa bei wiederholtem Missachten der Regeln oder bei einer erheblichen Störung des Unterrichts, kann es dann auch gerechtfertigt sein, das Handy zu konfiszieren. -
Datenschutz
Ein weiteres wichtiges Thema ist der Datenschutz. Lehrer*innen dürfen Handys nicht durchsuchen oder die Daten der Geräte einsehen, es sei denn, es gibt einen spezifischen Verdacht auf ein Fehlverhalten, das dies rechtfertigt. Ein Lehrer sollte sich darauf beschränken, das Handy sicher aufzubewahren, bis es zurückgegeben wird.
Wie sollte das Handy weggenommen werden?
Auch wenn das Wegnehmen von Handys rechtlich zulässig ist, sollte es nicht als Mittel der Strafe oder Willkür eingesetzt werden. Lehrer*innen sollten bei der Handhabung dieser Situation ein gewisses Maß an Sensibilität und Fairness an den Tag legen. Folgende Aspekte können hierbei helfen:
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Vorherige Kommunikation der Regeln
Die Schüler*innen sollten im Vorfeld darüber informiert werden, dass Handys im Unterricht nicht erlaubt sind. Dies kann durch die Schulordnung oder auch durch mündliche Hinweise der Lehrkraft zu Beginn des Unterrichts geschehen. -
Verwarnung statt sofortigem Eingreifen
In vielen Fällen reicht es aus, Schüler*innen auf ihr Verhalten hinzuweisen und sie zu bitten, ihr Handy wegzupacken. Eine klare und freundliche Ansprache kann oft schon genügen, um das Problem zu lösen. Wenn das nicht funktioniert, kann eine höfliche, aber konsequente Aufforderung zum Weglegen des Handys oder dessen Einziehung folgen. -
Rückgabe nach dem Unterricht
Ein wichtiger Punkt ist, dass das Handy in der Regel nur für die Dauer der Unterrichtsstunde oder des Unterrichtstags weggenommen werden sollte. Die Lehrkraft sollte sicherstellen, dass das Handy nach dem Unterricht wieder an die Schülerin oder den Schüler zurückgegeben wird. Eine zu lange Einziehung kann zu Missverständnissen und Konflikten führen. -
Elterliche Einbeziehung
Wenn das Handy wiederholt weggenommen werden muss, sollte dies auch mit den Eltern des betroffenen Schülers oder der betroffenen Schülerin besprochen werden. Ein konstruktives Gespräch zwischen Lehrkraft und Eltern kann helfen, das Verhalten zu klären und gemeinsam Lösungen zu finden.
Fazit
Lehrerinnen haben grundsätzlich das Recht, Handys zu konfiszieren, wenn diese im Unterricht die Konzentration und Disziplin stören. Dabei sollten sie jedoch stets auf die Verhältnismäßigkeit achten und sich an die Schulordnung sowie an rechtliche Vorgaben halten. Eine klare Kommunikation der Regeln, fairer Umgang und regelmäßige Gespräche mit den Schülerinnen und Eltern tragen dazu bei, dass das Wegnehmen von Handys nicht zu Konflikten führt, sondern eine sinnvolle Maßnahme bleibt, um den Unterricht erfolgreich und störungsfrei zu gestalten.